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Faschinenmesser für die Artillerie („Kanoniersäbel“) mit Scheide
(Bayern, nach 1806)

Faschinenmesser für die Artillerie („Kanoniersäbel“) mit Scheide, Inv. Nr. B 349 und H 17343 (Scheide) © Bayerisches ArmeemuseumNach dem Vorbild Frankreichs führte man in Bayern für die Mannschaftssoldaten der Artillerie 1805 ein Faschinenmesser ein, das sehr lange (bis 1892), in Gebrauch blieb. Das hier gezeigte Stück wurde, zu einem späteren Zeitpunkt, mit den Buchstaben II A R (= 2. Artillerie-Regiment) auf der Parierstange markiert, was erst nach der Jahrhundertmitte üblich wurde. Getragen wurde das Faschinenmesser an einem weißen Bandelier, das schräg über der rechten Schulter hing.
Der Begriff Faschinen (lat. fasces, Rutenbündel) bezeichnet zu einem Bündel zusammengebundene Baumäste. Diese Reisig- oder Rutenbündel fanden im militärischen Bereich Verwendung bei Belagerungen, beispielsweise zum Auffüllen von (Wasser-) Gräben oder zur Stabilisierung von Laufgräben. Auch bei Flussbegradigungen wurden sie eingesetzt. Insofern ist der Begriff Faschinenmesser für diese Stücke besser geeignet als Kanoniersäbel, zumal diese Blankwaffe für ihre Größe mit 1,1 Kilogramm relativ schwer ist. Zudem ist sie schlecht ausbalanciert, das heißt, die Lage des Schwerpunkts war weniger zum Fechten als zum Hauen, zum Beispiel von Holz, gewählt.

Das vorliegende Modell ist dem römischen Kurzschwert, dem Gladius, nachempfunden und entspricht somit ganz dem klassizistischen Zeitgeist. Die zweischneidige, gedrungene Klinge, die sich in der Stärke verjüngt, weist einen beidseitigen Hohlschliff auf. In der Stärke, also dem Bereich direkt unterhalb der Parierstange, ist das Monogramm MJK (Max Joseph König) unter der Königskrone eingeätzt. Der aus Messing gegossene Griff ist sehr detailliert in Form eines Löwenkopfs mit Mähne ausgeführt, dem Wappentier Bayerns. Somit dienten diese Stücke auch repräsentativen Zwecken.

Der Säbel war in der Bayerischen Landesausstellung „Napoleon und Bayern“ (30. April bis 31. Oktober 2015) im Neuen Schloss in Ingolstadt zu sehen (Inv. Nr. B 349 und H 17343).


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