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Alle drei Häuser des Bayerischen Armeemuseums
öffnen am 20. März 2024 erst um 11.00 Uhr.

Besucherordnung für das Bayerische Armeemuseum (Neues Schloss) mit dem Museum des Ersten Weltkriegs (Reduit Tilly) und dem Bayerischen Polizeimuseum (Turm Triva)

 

PDF der Besucherordnung des Bayerischen ArmeemuseumsLiebe Besucherinnen und Besucher,

wir tragen Sorge für unersetzliche Kunstwerke, seltene Gegenstände und historische Dokumente, die wir den kommenden Generationen erhalten wollen. Zugleich möchten wir durch die Präsentation ausgewählter Objekte in unseren Ausstellungen auf die Vielfalt unserer Geschichte hinweisen und zu einer Auseinandersetzung mit ihr einladen.

Wir wünschen Ihnen reiche Eindrücke und einen unbeschwerten Aufenthalt in unseren Häusern.

Damit dies gelingt, bitten wir einige Regeln zu beachten. An oberster Stelle stehen für uns dabei Höflichkeit und Respekt sowohl für unsere Gäste wie auch für unsere Kolleginnen und Kollegen. Bitte verhalten Sie sich deshalb so, dass sich andere Besucher und Besucherinnen nicht gestört fühlen.

1. Geltungsbereich

Die Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung innerhalb der Museen. Die Besucher-ordnung gilt für alle der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche im Bayerischen Armeemuseum (Neues Schloss), im Museum des Ersten Weltkriegs (Reduit Tilly) und im Bayerischen Polizeimuseum (Turm Triva) in Ingolstadt.

Sie ist verbindlich für alle Besucher und Besucherinnen sowie für Beschäftigte von Firmen, die sich aufgrund einer Beauftragung im Museum aufhalten, und wird mit dem Betreten anerkannt.

2. Hausrecht

Die Beschäftigten des Bayerischen Armeemuseums üben das Hausrecht, auch in den Freiräumen (Höfen) aus. Das Aufsichtspersonal ist angehalten, auf die Einhaltung der Besucherordnung zu achten. Seinen Anweisungen ist daher Folge zu leisten.

3. Zutritt

Der Zutritt in die Ausstellungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Diese ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Der Zutritt zum Museumsgebäude in deutlich alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist nicht gestattet. Es sind die aktuell geltenden Hygieneregeln sind zu befolgen.

4. Eintrittspreise und Öffnungszeiten

Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten des Museums werden von der Museumsleitung festgelegt. Sie können bei der Kasse eingesehen werden. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für Besucher gesperrt werden.

5. Führungen

Zum Führen im Museum sind nur Beschäftigte des Bayerischen Armeemuseums bzw. die durch das Bayerische Armeemuseum beauftragten Dienstleister oder ausdrücklich durch das Bayerische Armeemuseum autorisierte Personen berechtigt. Die maximale Personenzahl pro geführter Gruppe beträgt üblicherweise 25 Personen, kann jedoch tagesaktuell angepasst werden.

6. Verhalten in Ausstellungs-und Medienräumen

Das Museum möchte allen ein angenehmes Erleben der Ausstellungen und Medieninstallationen ermöglichen. Wir bitten um Rücksichtnahme auf andere Besucher und Besucherinnen. Lärm und lautes Sprechen sind daher zu vermeiden.

Das Berühren der Ausstellungsstücke ist unter keinen Umständen gestattet.

6.1. Sitzmöglichkeiten

In einigen Sammlungs- und Ausstellungsräumen befinden sich Sitzbänke.

6.2. Telefonieren

Das Telefonieren ist in Ausstellungs- und Medienräumen nicht erwünscht. Mitgeführte Mobiltelefone sind lautlos zu schalten. Telefonieren Sie bitte nur in Aufenthalts-bereichen, wie dem Foyer.

6.3. Bild- und Tonaufnahmen

Fotoaufnahmen sowie Film- und Tonaufnahmen im und vom Bayerischen Armeemuseum, dem Museum des Ersten Weltkriegs und dem Bayerischen Polizeimuseum sind nur zur persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung gestattet. Wir erlauben das Fotografieren für private Zwecke ohne Blitz, Stativ oder Haltestangen für Smartphones. Ausnahmen sind Sonderausstellungen, in denen nicht fotografiert werden darf, sowie einzelne Objekte, die mit einer entsprechenden Markierung versehen sind.

Für alle anderen Zwecke sind eine Voranmeldung der geplanten Foto-, Film- oder Tonaufnahmen und die schriftliche Genehmigung durch Bayerische Armeemuseum notwendig.

7. Sicherheit und Ordnung

Alle Beschäftigten des Bayerischen Armeemuseums sind der Sicherheit der Besucher und Besucherinnen sowie des Ausstellungsguts und der Gebäude verpflichtet.

Im Zweifelsfall sind sie dazu aufgefordert, alle Besucher und Besucherinnen respektvoll aber bestimmt auf die Inhalte der Besucherordnung hinzuweisen.

7.1. Speisen und Getränke

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie keine Speisen und Getränke mit in die Ausstellungsräume.

7.2. Aufsichtspflichten

Minderjährigen unter 14 Jahren ohne Aufsichtsperson (z. B. Eltern, Lehrer und Lehrerinnen oder sonstige Sorgeberechtigte) kann der Eintritt verwehrt werden, wenn Störungen für den Betrieb des Museums zu befürchten sind.

Kinder unter sechs Jahren, Kindergruppen und Schulklassen müssen beim Besuch des Museums in Begleitung mindestens einer verantwortlichen Aufsichtsperson sein. Diese muss während der gesamten Zeit des Museumsbesuchs anwesend sein und die Gruppe ausreichend beaufsichtigen.

7.3. Tiere

Tiere dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgebracht werden. Ausnahme sind Hilfstiere für Behinderte und Gebrechliche (z.B. Blindenhunde). Wir bitten in diesem Fall, das Kassenpersonal beim Eintritt darauf hinzuweisen.

7.4. Taschen und gefährliche Gegenstände

Rucksäcke, Taschen, Regenbekleidung, Schirme, Stöcke ohne Gummizwinge etc. stellen in den Innenräumen ein Sicherheitsrisiko dar. Notwendige Mobilitätshilfen dürfen in die Ausstellungen mitgenommen werden.

Stative, Stöcke (mit Ausnahmen von Gehhilfen), Selfie-Sticks, Taschen oder sonstige große oder schwere Gegenstände können vor dem Besuch in der Garderobe abgegeben oder in Schließfächer gesperrt werden. Für die Garderobe und den Inhalt von Schließfächern wird keine Haftung übernommen.

Bei Verlust des Schließfachschlüssels ist ein Ersatzentgelt in Höhe von 15 Euro zu entrichten.

Verschlossene Schrankfächer werden aus Sicherheitsgründen nach der Museums-schließung am Abend von unserem Personal geöffnet. Die dort eingeschlossenen Wertgegenstände werden wie Fundsachen behandelt (siehe 9.).

Das Mitführen von Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Rollern, E-Boards oder ähnlichen Gegenständen ist nicht gestattet.

Drohnen, gleich welcher Größe oder Ausstattung, dürfen nicht ins Gebäude und auf das Gelände gebracht werden.

7.5. Rauchverbot

In allen Gebäuden einschließlich der Ein- und Ausgangsbereiche vor den Gebäuden – besteht zum Schutz der anderen Besucher und Besucherinnen, der Beschäftigten und des Ausstellungsguts ein Rauchverbot. Dies gilt auch für den Gebrauch von E-Zigaretten.

7.6. Medienwiedergabe

Der Betrieb von Geräten zur Bild- oder Tonwiedergabe ist auf dem gesamten Gelände untersagt, außer deren Einsatz wurde durch die Museumsleitung des Bayerischen Armeemuseums schriftlich genehmigt. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen.

7.7. Foyer, Eingangsbereiche und Höfe

Die Foyers des Museums sind ebenso wie die Höfe und Vorplätze öffentlicher Raum. Der vorübergehende Aufenthalt ist allen gestattet. Der Aufenthalt kann jedoch aus Gründen der Sicherheit untersagt werden. Das Übernachten auf dem Gelände ist untersagt. Jede gewerbliche Betätigung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Museumsleitung.

7.8. Notausgänge

Durchgänge, Treppen, Notausgänge und Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

7.9. Videoüberwachung

In den Gebäuden und speziell in den Eingangsbereichen findet aus Sicherheitsgründen teilweise eine Videoüberwachung statt.

7.10. Haftung

Für Zuwiderhandlungen gegen diese Besucherordnung sowie für evtl. Schäden oder Verletzungen haften die Verursacher bzw. ihre Aufsichtspersonen. Dies gilt insbesondere für die Kinderstationen und hands on. Dies gilt auch für Kosten infolge des unberechtigten Auslösens von Alarm- und Sicherheitssystemen.

8. Mit Kindern im Museum

Alle Sammlungs- und Ausstellungsräume sind mit Kinderwagen per Aufzug gut zu er-reichen. Den Wickelraum in Neuen Schloss finden Sie in der Behindertentoilette im Untergeschoss.

9. Fundsachen

Fundsachen können an der Kasse abgeben. Diese werden nach den allgemeinen ge-setzlichen Bestimmungen behandelt. Sollte im Laufe des Besuchs etwas abhandengekommen sein, bitten wir um Nachfrage an der Kasse des Museums und an Schließtagen des Museums bei der Verwaltung des Bayerischen Armeemuseums.

10. Ausnahmen

Die Besucherordnung gilt für den allgemeinen Museumsbetrieb. Bei Sonderveranstal-tungen können von dieser Besucherordnung abweichende Anweisungen getroffen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf. Die von den Ausnahmevereinbarungen nicht betroffenen Bestimmungen der Besucherordnung behalten ihre Gültigkeit.

11. Inkrafttreten

Diese Besucherordnung tritt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft.

 

Ingolstadt, 1.12.2022


gez. Dr. Ansgar Reiß
Leitender Museumsdirektor